Für den Beusucher



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Ein ernstes Thema!!!

Erstellt von TomTom am 14.02.09 um 21:25 Uhr

Ich erzähl euch jetzt ne kleine Geschichte über ein Thema, welches für unterschiedliche Meinungen und endlose Diskussionen zwischen Jule und meiner Wenigkeit führt (die Namen sind ausgedacht):

Peter und Gisela F. sind ein ganz gewöhnliches junges Pärchen Mitte der Zwanziger. Sie beschließen ihre Familienplanung in angriff zu nehmen und sollten auch nicht lange auf die freudige Mitteilung vom Arzt warten: „Herzlichen Glückwunsch! Sie sind schwanger!“
Die beiden freuten sich riesig auf ihr kleines Baby und begannen mit den Vorbereitungen für ein schönes Leben zu dritt.
Gisela muss nun Woche für Woche zur Untersuchung zum Arzt. Es könnte nicht besser laufen. Als nun auch die ersten Ultraschall aufnahmen vom Kind im Mutterleib aufgenommen wurden, schien das kleine Familienglück perfekt. Der Nachwuchs schien sich gesund und munter zu entwickeln.
Bis zu dieser einen Woche, als das Down-Syndrom-Screening auf dem Plan stand.
Die Untersuchung selber verlief ohne Komplikationen. Es wurde Blut abgenommen und eine Ultraschalluntersuchung wurde durchgeführt. aber als der Arzt dann das Ergebnis der jungen Familie mitteilt, verfallen diese in einen Schockzustand:
„Familie F.….bei Ihrem Kind wurde eine Genommutation im Chromosom 21 festgestellt. Diese Mutation kann leider nicht repariert werden. Das heißt, ihr Kind hat das Down-Syndrom.“……



…….Nachdem sich Familie F. ausreichend über diese Behinderung informiert hat und die Nachuntersuchung das selbe ernüchternde Ergebnis erbrachte, entschieden sie sich schweren Herzens für eine Abtreibung und hofften auf mehr Glück bei dem nächsten Versuch Eltern zu werden.
- Ende -



Patto #031 - Erstellt am 18.02.09 um 18:19



315 Beiträge
nein, ich habe nicht die "Fibel für Staat und Recht" zitiert. ich versuchte lediglich, das spannungsverhältnis zwischen legalität (also die rechtsordnung) und legitimität (anerkennung der rechtsordnung) zu illustrieren. vergeblich
es ist also nicht verwerflich, eine schwangerschaft unter einhaltung gesetzlicher vorgaben, die wir quasi selber geschaffen und verinnerlicht haben, abzubrechen. ausrutscher kann und wird es immer geben

ja, du hast recht, ein schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafrechtlich relevant. jedoch wird er nicht sanktioniert, wenn "[...] seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind." und dies unter ärztlicher aufsicht erfolgt. schwerwiegende gründe sind dafür allerdings nicht erforderlich. siehe §§ 218 ff. StGB






Töpchinmittenwalde!
- kackeBeus



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